Energieberatung für öffentliche Einrichtungen
Nicht nur Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch öffentliche Einrichtungen profitieren von zinsgünstigen KfW-Darlehen und Zuschüssen. Welche Bereiche für öffentliche Einrichtungen eine Förderung erfahren und welche weiteren Aspekte dabei zur Sprache kommen, erfahren Sie auf dieser Seite. Außerdem haben Verantwortliche für öffentliche Einrichtung die Möglichkeit, hier direkt mit einem Experten für Energieberatung für öffentliche Einrichtungen in Kontakt zu treten und sich beraten zu lassen.
Was wird durch die KfW-Bank im öffentlichen Sektor gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) unterstützt Kommunen:
- Bei der Verbesserung der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Internet- und Telefonanbindung et cetera).
- Beim Ausbau der kommunalen Energieversorgung.
- Im Rahmen der energetischen Stadtsanierung.
- Beim Neubau und Ausbau von Kindertagesstätten.
- Bei der Schaffung von Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen.
- Im Bereich der kommunalen Wohnungswirtschaft bei der Schaffung von neuem oder energetisch saniertem respektive altersgerechtem Wohnraum.
Förderung der energetischen Stadtsanierung
Gerade in größeren Städten befinden sich viele Gebäude im Besitz kommunaler Wohnungsbauunternehmen. Leider befinden sich viele Häuser nicht auf dem neuesten energetischen Stand, sondern wurden beispielsweise in den 1960er oder 1970er Jahren errichtet und erfuhren kaum eine umfassende Sanierung respektive Instandsetzung. Deshalb lässt auch die energetische Bilanz vielfach zu wünschen übrig.
Um aber die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es enorm wichtig, auch kommunale Wohnungsunternehmen zu einer energetischen Sanierung der Immobilien zu bewegen. Sorgen sie so doch nicht nur für einen geringeren Wärmeverlust, sondern schaffen zugleich für ihre Mieter einen wesentlich angenehmeren Wohnkomfort.
Über Umfang, Förderung und Förderprogramme sowie Bedingungen und dem Beauftragen von einem Energieberater bieten wir alle Informationen auf unserer Seite rund um die energetische Stadtsanierung »
Welche Maßnahmen werden bei der energetischen Sanierung gefördert?
Die KfW-Förderung öffentlicher Einrichtungen kann unter anderem bei folgenden Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden:
- Der Komplettsanierung von Immobilien zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder zum KfW-Effizienzhaus Denkmal,
- Die Wärmedämmung der Außenwände, des Daches respektive der obersten Geschossdecke sowie der Kellerdecke,
- Den Austausch von Fenstern und Eingangstüren,
- Den Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen (Markisen, Rollläden et cetera),
- Den Austausch oder die Instandsetzung von Lüftungsanlagen,
- Den Austausch oder die Optimierung von Heizungsanlagen sowie
- Den Austausch der Beleuchtungsmittel.
Für die Durchführung verschiedener Einzelmaßnahmen, beispielsweise die Verbesserung der gesamten Wärmedämmung und die Installation einer neuen Heizungs- und Lüftungsanlage, kann eine KfW-Förderung öffentlicher Einrichtungen ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Warum ist die Hinzuziehung eines Energieberaters für öffentliche Einrichtungen unerlässlich?
Nutzer öffentlicher Einrichtungen haben in vielen Fällen nur einen geringen Einblick über die vorhandene Gebäudesubstanz und die hier zum Einsatz kommende Technik. Für den Energieberater ist die Begutachtung von Gebäuden und dessen technischer Ausstattung eine nahezu tagtägliche Aufgabe. Er weiß, wo die Schwachpunkte liegen und ist durch regelmäßige Schulungen immer auf dem aktuellsten Stand. Gerade aus diesem Grund sollten öffentliche Einrichtungen eine Energieberatung in Anspruch nehmen, bevor sie mit der Ausschreibung von Sanierungsarbeiten beginnen.
Sowohl bei der Ausschreibung der Arbeiten als auch nach Eingang der Angebote kann der Energieberater, welcher im übrigen hersteller- und anbieterneutral beraten muss, unterstützend tätig werden. Zugleich beaufsichtigt er die Durchführung der Maßnahmen und ist auch bei der Abnahme zugegen. Um von den Förderprogrammen der KfW-Bank im Bereich der energetischen Sanierung zu profitieren, muss durch den Energieberater ein Abschlussbericht gefertigt werden. Erst wenn dieser bei der KfW-Bank vorliegt, werden eventuelle Tilgungszuschüsse gezahlt. Wenn gewünscht, übernimmt unser Energieberater diese Aufgaben. Er ist seit vielen Jahren auf diesem Sektor tätig und verfügt über umfassende Kenntnisse, die er auch Ihrer Behörde gern zur Verfügung stellt.
IRFAN BAKIR, M. Sc.
Wirt.-Ing. Energiemanagement
+49(0)30 23 93 42 50
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bakir@revobis.de