Initialberatung — Ablauf – Förderung – Tipps und mehr

Während in immer mehr Haushalten auf energieeffiziente Geräte, eine optimale Wärmedämmung und die Nutzung erneuerbarer Energien großer Wert gelegt wird, kommen diese Möglichkeiten in Unternehmen nur sehr zögerlich zum Einsatz. Welche Möglichkeiten der Energieeinsparung Ihnen allein schon eine Initialberatung eines Energieberaters aufzeigen kann, wie hoch dessen Kosten ausfallen, welche Fördermöglichkeiten bereitstehen und viele weitere interessante Aspekte sollen in diesem Beitrag zur Sprache kommen.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – im Folgenden als KfW-Bank bezeichnet – bezuschusst die Initial- und Detailberatung für Unternehmen und Freiberufler, wenn die jährlichen Netto-Energiekosten mindestens 5.000 Euro betragen und sich sowohl der Unternehmenssitz als auch der Produktionsstandort in Deutschland befinden. Zugleich muss sich das Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Bei der Initialberatung werden 80 Prozent der Kosten des Energieberaters, maximal aber 1.280 Euro übernommen. Zu Ihrem Eigenanteil gehören

  • die restlichen 20 Prozent des Beraterhonorars
  • die anfallenden Fahrtkosten des Beraters und
  • die auf den Rechnungsbetrag anfallende Mehrwertsteuer.

Diese Kosten können Sie gegebenenfalls steuerlich absetzen.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nur dann möglich, wenn es in Ihrem Unternehmen zu einem Materialeinsatz kommt. In diesem Fall können Sie zusätzliche Beratungen durch das Programm „go-innovativ“ in Anspruch nehmen, welches durch das „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ aufgelegt wurde. Die Nutzung weiterer Fördermöglichkeiten bei der Beauftragung eines Energieberaters ist nicht möglich.

Entscheiden Sie sich später zu umfangreichen energetischen Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen, kann Ihr Unternehmen dann natürlich zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank in Anspruch nehmen, die dann wiederum bei der Hausbank beantragt werden. Wir empfehlen Ihnen, für die Umbaumaßnahmen ebenfalls einen Energieberater hinzuzuziehen, der die Maßnahmen entsprechend überwacht und auch erster Ansprechpartner bei auftretenden Problemen ist.

Sieh haben Fragen? Rufen Sie uns an!

Täglich kontaktieren uns Unternehmen und Privatpersonen mit Fragen zur Initialberatung, wünschen Auskunft über die individuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen oder einen Ausblick auf die möglichen Einsparungspotenziale zur Senkungen der Betriebskosten aufgrund der jährlichen Energiekosteneinsparungen. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen! Nutzen auch Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns! Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Energieberatung zur Verfügung!
Telefon: +49(0)30 23 93 42 50
Mail: bakir@revobis.de

So geht die Antragstellung vonstatten

1. Zuerst müssen Sie sich über die Plattform www.rp-suche.de einen KfW-Regionalpartner suchen. Danach füllen Sie Ihren Antrag auf der KfW-Antragsplattform aus und reichen das ausgedruckte pdf-Antragsformular zusammen mit der ebenfalls ausgefüllten De-minimis-Erklärung unterschrieben beim Regionalpartner ein. Dieser überprüft die Antragsformulare und reicht sie an die KfW-Bank weiter. Erst wenn die KfW-Bank eine Förderzusage erteilt hat, können Sie einen Berater auswählen. Dieser muss der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) angehören. Hierbei kann es sich auch um ein dort gelistetes Unternehmen handeln. Der ausgewählte Energieberater muss für das Produkt „Energieberatung Mittelstand“ freigeschaltet sein. Informationen dazu finden Sie unter anderem auf dem Profil des Beraters, aber auch auf dessen Unternehmenswebseite.

2. Nachdem die Zusage der KfW-Bank vorliegt, können Sie einen Beratervertrag abschließen. Die Initialberatung muss dabei innerhalb der nächsten drei Monate (vom Datum der Zusage aus gerechnet) vorgenommen werden. Innerhalb eines Monats nach erfolgter Initialberatung müssen sämtliche Unterlagen – zu denen der erstellte Bericht, aber auch die Rechnung des Energieberaters und ein Zahlungsnachweis gehören – beim Regionalpartner eingereicht werden. Gehen diese Unterlagen zu spät oder unvollständig ein, bleiben Ihnen die Zuschüsse versagt. Erst nach vollständigem und fristgerechtem Eingang der Unterlagen wird der Förderbetrag auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Zugleich erhalten Sie dann eine De-minimis-Bescheinigung, die Sie bei weiteren Anträgen – auch bei anderen Institutionen und Behörden – vorlegen müssen.
So gestaltet sich der Ablauf einer Initialberatung

Haben Sie die Zusage der KfW-Bank auf Kostenübernahme erhalten und einen Energieberater beauftragt, wird sich dieser erst einmal ein umfassendes Bild zu Ihrem Unternehmen machen. Dazu gehört selbstverständlich ein Vor-Ort-Termin, in dem er sich nicht nur über den Zustand des Gebäudes, sondern auch über die verwendeten Maschinen, die Büroausstattung und dergleichen mehr informieren wird. Zugleich erbittet er auch detaillierte Informationen über den aktuellen Energieverbrauch und die entsprechende Menge.

Der Energieverbrauch kann sich sowohl aus der Verwendung von

  • Braun- und Steinkohlen,
  • Erdgas,
  • Heizöl,
  • Strom,
  • Nah- und Fernwärme,
  • Nah- und Fernkälte,
  • Holzpellets und Hackschnitzel sowie
  • anderer Energieträger (Solarenergie, Abfallstoffe, Flüssiggas etc.)

zusammensetzen. Halten Sie deshalb sämtliche betreffenden Unterlagen zumindest des letzten Jahres, besser aber noch der letzten drei Kalenderjahre bereit. Datenbasis können dabei sowohl Energiekostenabrechnungen, betriebsinterne Messungen und Aufzeichnungen sowie Schätzungen sein.

Welche Möglichkeiten der Energieerzeugung werden im Unternehmen genutzt?

Natürlich denkt man in diesem Bereich zuerst an die Beheizung der Gebäude und an den Stromverbrauch. Vielerorts kommen aber auch Anlagen zur Stromerzeugung, zur Kraft-Wärme-Kopplung und zur Wärmeerzeugung zum Einsatz. Hier erfragt der Berater unter anderem das Bau- respektive Kaufjahr der Anlage, die installierte Leistung, den absoluten Verbrauch und den prozentualen Verbrauch in Bezug auf den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens.
Selbiges gilt auch für den Bereich der Produktionsanlagen, Umwandlungsanlagen (Betriebsversorgung mit Dampf, Kälte und Druckluft), der Klimatisierung und Belüftung, der Beleuchtung und der Informations- und Kommunikationstechnik. Zu letzterem Bereich gehören beispielsweise alle im Büro genutzten technischen Geräte wie

  • fest installierter Computer inklusive Bildschirme,
  • Server,
  • Notebooks und Netbooks,
  • Drucker und Kopierer sowie
  • Schredder,

um nur einige Geräte zu nennen. In ihrer Gesamtheit gesehen geben diese technischen Geräte eine große Menge ungenutzter Wärme ab. Steht der Server in einem separaten Raum, wird es auch hier zu einer enormen Wärmeentwicklung kommen, die anderweitig nutzbar gemacht werden kann.
Zugleich bittet Sie der Energieberater um Informationen über bereits durchgeführte oder zumindest geplante Energieeffizienzmaßnahmen. Für bereits durchgeführte Maßnahmen gilt hierbei ein Zeitraum von fünf Jahren.

Weiterer Fortgang der Initialberatung

Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme wird Ihnen der Energieberater eventuell sofort einige Maßnahmen vorstellen, die eine hohe Energieeffizienz versprechen und so schnell wie möglich angegangen werden sollten.
Auf jeden Fall erhalten Sie einen ausführlichen Bericht über den derzeitigen Ist-Zustand, der aber auch die Beschreibung von Einsparpotenzialen im energetischen Bereich enthält. Diese können sich beispielsweise auf den Produktionsbereich, auf Querschnittstechnologien, die Gebäudehülle und auf den Informations- und Kommunikationsbereich beziehen.
Die Ergebnisse der Initiativberatung wird Ihnen der Energieberater bei einem weiteren Gespräch vor Ort, an dem bestenfalls alle Mitarbeiter des Unternehmens teilnehmen sollten, vorstellen. Zugleich wird er auf die effizientesten Einsparmaßnahmen eingehen. Selbstverständlich erhalten Sie über die Initialberatung einen umfassenden Bericht.

Wie lange dauert eine Initialberatung?

Dies hängt unter anderem von der Größe Ihres Unternehmens, aber auch von den dort eingesetzten Maschinen und Technologien sowie dem Zustand der Gebäude ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden. Während in privaten Haushalten die Energieberatung meist nur eine oder zwei Stunden dauert, kann es sich bei dem Ersttermin im Unternehmen durchaus um einen ganzen Tag oder mehr handeln. Für die ausführliche Erläuterung der Ergebnisse wird dann ein zweiter Termin vereinbart.
Fazit

Gerade für KMU gibt es im energetischen Bereich erhebliche Einsparpotenziale, die sich wiederum auf die Produktionskosten auswirken. Da an der Lohnschraube kaum zu drehen ist und auch die Kosten für Energieträger meist nur eine Richtung kennen, ist es mehr als sinnvoll, nach weiteren Einsparmöglichkeiten zu suchen. Die energetische Beratung und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen bieten dafür optimale Möglichkeiten, amortisieren sich die Kosten doch binnen weniger Jahre.

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Die REVOBIS-Energieberatung bietet Energieberatungen sowie eine Vielzahl weiterer Leistungen zum Thema der Erneuerbaren Energien. Seit vielen Jahren hat sich die REVOBIS-Energieberatung zum Ziel gesetzt einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und diese gemeinsam mit den Unternehmen in Deutschland voranzutreiben. Davon zeugt die Vielzahl der Referenzen abgeschlossener Initial- und Detailberatungen sowie das Engagement zum kostenlosen informieren von Unternehmen und Privatpersonen über Energiespartipps und Energieeffizienz.

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