Mit der Energieberatung Mittelstand soll es kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden, ihre Energiebilanz deutlich zu verbessern und von gesunkenen Herstellungskosten zu profitieren. Vielen Unternehmen ist es gar nicht klar, wie viel energetisches Einsparpotenzial vorhanden ist. Deshalb hat das „Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie“ im Jahr 2012 die „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ auf den Weg gebracht.

Wichtiges Update: Zum 28.10.2014 hat das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft eine neue „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ erlassen. Welche Änderungen und Ergänzungen im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie aus dem Jahr 2012 enthalten sind, haben wir Ihnen hier zusammengetragen.

1. Bedeutung dieses Programmes

Wie bereits erwähnt, schlummern in vielen Unternehmen noch riesige energetische Einsparpotenziale. Teilweise entsprechen Gebäude nicht mehr dem neuesten energetischen Standard oder die Abwärme von Maschinen und Anlagen bleibt nahezu ungenutzt. Vielerorts wird auch eine Klimaanlage eingesetzt, die nicht unbedingt vonnöten ist und zugleich einer regelmäßigen Wartung bedarf. Dies sind nur einige wenige Beispiele, wo eine Energieberatung Mittelstand und die daraus folgenden energetischen Maßnahmen messbare Einsparpotenziale mit sich bringen.

2. Was wird gefördert?

Bevor die Umbaumaßnahmen beginnen können, muss entweder eine Initial- oder eine Detailberatung, im besten Falle aber beides, durch einen von der KfW-Bank zugelassenen Energieberater erfolgen. Die Kosten der Initialberatung werden mit bis zu 80 Prozent (maximal 1.280 Euro), der Detailberatung mit bis zu 60 Prozent (maximal 4.800 Euro) bezuschusst. Ihrem Unternehmen verbleiben in der Regel also 20 beziehungsweise 40 Prozent der Beratungskosten.
Für die Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen KMU zinsgünstige Kredite aus dem „KfW-Energieeffizienzprogramm“ zur Verfügung. Diese Fördermittel können beispielsweise für den Austausch respektive Umbau von Maschinen, aber auch einer besseren Dämmung der Gebäudehülle eingesetzt werden.

3. Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

Ist das Unternehmen sanierungsbedürftig oder steckt in anderweitigen Schwierigkeiten, die die „Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ tangieren, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Nicht antragsberechtigt sind zudem Unternehmen, die in früheren Jahren einer „Beihilfenrückforderung der EU-Kommission“ nicht nachgekommen sind. Auch von Vereinen, Betreibern von Altenheimen, Jugend- und Studentenwohnheimen, Unternehmen der Kreditwirtschaft, des Versicherungsgewerbes und anderer Finanzinstitutionen, Fischereibetrieben, landwirtschaftlichen Unternehmen sowie im Steinkohlebergbau tätige Firmen sind nicht anspruchsberechtigt.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich. Nach erfolgter Initial- und Detailberatung können natürlich die zinsgünstigen Kredite aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm in Anspruch genommen werden.
Nicht gefördert werden zudem:

  • Beratungsleistungen, sofern es sich bei der Immobilie ursprünglich um ein Wohnhaus handelte oder zum jetzigen Zeitpunkt zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt wird,
  • Allgemeine gutachterliche Stellungnahmen, die keine Auswirkungen auf den späteren Energieverbrauch haben,
  • Maßnahmen, für die weitere öffentliche Zuwendungen fließen,
  • Die Begutachtung von betrieblich genutzten Fahrzeugen,
  • Beratungen bei Neubau, Neuvermietung oder Neuverpachtung einer Immobilie,
  • Beratungsdienstleistungen, die die Errichtung oder Modernisierung von Energieversorgungsnetzen oder Stromerneuerungsanlagen zur Folge haben sollen.

Welche Unternehmen sind förderfähig und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Da es für nahezu jedes Unternehmen möglich werden soll, in die Energieeffizienz zu investieren, haben das BMWI und die KfW-Bank nur wenige Voraussetzungen festgelegt.

Eine Grundbedingung ist, dass die derzeitigen jährlichen Energiekosten bei mindestens 5.000 Euro liegen. Zudem muss das Unternehmen mehrheitlich im Privatbesitz sein. Auch selbstständig Tätige können von der Förderung profitieren. Selbiges gilt für das produzierende Gewerbe, handwerkliche Unternehmen und den Einzelhandel, sofern keine weiter oben aufgeführten Gründe, die einen Ausschluss zur Folge haben, vorliegen.

Wie beantrage ich für mein Unternehmen eine Energieberatung Mittelstand?

Wir übernehmen alle Schritte für Sie!

Die tägliche Aufgabe der REVOBIS-Energieberatung ist es mittelständische Unternehmen aus Deutschland auf dem Weg zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz und Senkung der Energiekosten zu begleiten. Dabei verstehen wir uns als Experte alle Fördermöglichkeiten für die von uns begleiteten Unternehmen zu beantragen. Überlassen Sie uns diese Arbeit und konzentrieren Sie sich in Ruhe auf Ihr eigentliches Kerngeschäft.
Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne jederzeit für Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Kontakt!
Telefon: +49(0)30 23 93 42 50
Mail: bakir@revobis.de

1. Wählen Sie zuerst einen Regionalpartner der KfW-Bank aus. Dieser wird mit Ihnen ein Orientierungsgespräch durchführen, in welchem auch Erläuterungen zur Förderung erfolgen.

2. Geben Sie in der Antragsplattform die Daten Ihres Unternehmens ein. Diese werden dann in das Antragsformular übertraten, welche auch die „De-minimis“-Erklärung enthält. Drucken Sie diese Unterlagen im Anschluss aus und übersenden sie an den Regionalpartner.

3. Entweder suchen Sie sich nun einen örtlichen Energieberater, der von der KfW-Bank zugelassen ist oder nutzen dazu die KfW-Beraterbörse.

4. Nachdem Ihnen die KfW-Bank eine Förderzusage zukommen lies, treten Sie an den ausgewählten Energieberater heran und schließen mit ihm einen Vertrag ab.

5. Planen Sie mit dem Energieberater den Termin für die Initialberatung, welche innerhalb von drei Monaten ab Zusage erfolgen muss, oder gleich für die Detailberatung, für die insgesamt acht Monate Zeit ist. Nach der Detailberatung ist allerdings keine Initialberatung mehr möglich.

6. Der Energieberater fertigt einen kurzen (Initialberatung) respektive detaillierten (Detailberatung) Abschlussbericht. Letzterer enthält unter anderem eine Analyse des Ist-Energieverbrauches und eine Bewertung des derzeitigen Zustandes und der derzeitigen Schwachstellen. Zugleich stellt er die Prioritäten, die zu einer effizienteren Energieanwendung führen, im Detail vor, benennt Einsparpotenziale und enthält Vorschläge für weitere Energiesparmaßnahmen. Zugleich zeigt er Ihnen Möglichkeiten zur effizienten Nutzung von erneuerbaren Energien auf, bewertet die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen, enthält konkrete Handlungsempfehlungen und Anleitungen zu deren Umsetzung und zeigt zugleich verschiedenste Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch die KfW-Bank oder das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) auf.

7. Nach erfolgter Energieberatung reichen Sie innerhalb eines Monats den Abschlussbericht sowie eine Kopie der Beraterrechnung beim KfW-Regionalpartner ein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss auf das angegebene Geschäftskonto überwiesen.

Nun können Sie bei der KfW-Bank zinsgünstige Darlehen für die Realisierung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen beantragen. Sind derzeit nicht alle Maßnahmen finanzierbar, so sollten Sie die auf der Prioritätenliste an den obersten Stellen stehenden Maßnahmen zuerst in Angriff nehmen, versprechen sie doch die größten Einsparpotenziale.

In der Regel amortisieren sich die Ausgaben für eine energetische Sanierung durch wesentlich geringere Energiekosten innerhalb weniger Jahre. Zugleich profitiert Ihr Unternehmen von einer besseren Energieausnutzung, einem niedrigeren Verbrauch und dadurch sinkenden Energiekosten, was sich dann wiederum auf den Endpreis oder den Unternehmensgewinn niederschlagen wird.

Nutzen Sie also die Möglichkeiten der Initial- und der Detailberatung und lassen Sie sich durch einen Energieberater verschiedenste Energiesparmaßnahmen aufzeigen.

Ich möchte vom Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ profitieren

Die ESA-Energieberatung ist eine Marke der Cornelius Ober GmbH und begleitet kleine und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland auf ihren Weg zur Verbesserung von Energieeffizienz und Kosteneinsparung im Unternehmen. Seit vielen Jahren hat sich die ESA-Energieberatung zum Ziel gesetzt einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und diese gemeinsam mit den KMU-Betrieben in Deutschland voranzutreiben. Davon zeugt die Vielzahl der Referenzen abgeschlossener Energieberatungen mit erfolgreiche Beantragung von staatlichen Förderungen wie die KfW-Förderung „Energieberatung Mittelstand“.
Hier haben Sie die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung zu setzen um die Möglichkeiten einer staatlich geförderten Energieberatung mit Ihnen gemeinsam zu besprechen.

100% unverbindlich. 100% kostenlos. 100% werbefrei: Auf Basis Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Ihre Anfrage verpflichtet Sie nicht zur Inanspruchnahme einer Energieberatung oder anderer Leistungen. Sie dient lediglich dem Erstkontakt zur Planung des weiteren Vorgehens. Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenlos. Ihre Daten werden nicht für Werbung verwendet oder an Dritte weitergegeben. Es handelt sich lediglich um die Übermittlung Ihrer Daten, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und über eine Initialbertung und die KfW-Förderung für Ihren konkreten Fall/ Ihr Unternehmen zu sprechen

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Betreff

Ihre Nachricht

IRFAN BAKIR, M. Sc.

Wirt.-Ing. Energiemanagement

+49(0)30 23 93 42 50
+49(0)30 23 93 42 51
bakir@revobis.de